Weinprinzessin Mecklenburg - Vorpommern
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Richtlinien des Wettbewerbes                                                                                                                        
zur Wahl der


Stralsunder
Weinprinzessin Mecklenburg  Vorpommern
ab 2008



Konzept und Idee
Wettbewerb zur Weinprinzessin:
Herr Alois Brands 

Idee einer Weinkönigin: 
bis 2006 Herr Horst-Dieter Pohl
ehem. Apollonienkeller heute
Faszination Stralsund

Danke für die Unterstützung!


Die amtierende

Stralsunder Weinprinzessin Mecklenburg Vorpommern 2009 ist Kristina I. 

Organisator & Ansprechpartner:
Alois Brands 

Hauptaustragungsort: Hansestadt Stralsund

Sponsoren in Anlehnung an vergangene Jahre:
• Berufsbildungsverein Tribsees e.V.
• Haus der Wirtschaft gGmbH Stralsund Bildungszentrum
• Stralsunder Brauerei, Alte Brauerei,
• FAS Stralsund , Vergölst Greifswald
• Salon Haar Stralsund, Cosmetic Atelier Bernstein,
• Autohaus Witthaus Stralsund, Brandschutztechnik Sand,
• Sound Projekt Stralsund, ADF Diskothek, BsB Captura,

Unterstützung:
• Dehoga Mecklenburg - Vorpommern
• Ostseezeitung, FaS Stralsund, Stralsunder Pressedienst
• viele andere

Vorausscheid Theorie:
Der theoretische und praktische Vorausscheid findet jeweils im Frühjahr statt.
Der Austragungsort wird den angemeldeten Teilnehmerinnen mitgeteilt.

Viertelfinale:
Die 20 besten Auszubildenden gewinnen die kostenlose Teilnahme an folgenden Seminaren:
• nationale und internationale Weinkunde (8 Std.)
• Kommunikationstraining (8 Std.)
• Präsentation und Marketing (8 Std.)

Halbfinale:
Anschließend nehmen die 20 besten Teilnehmerinnen an einem theoretischen und praktischen Wettbewerb teil.
Die 10 Besten dieses Wettbewerbs gewinnen die kostenlose Teilnahme an folgenden Seminaren:
• Getränkeservice am Gast (8 Std.)
• Typberatung (8 Std.)
• Exkursionen in verschiedene Weinanbaugebiete

Finale:
Im Finale werden alle in den Seminaren vermittelten Fertigkeiten und Kenntnisse theoretisch und praktisch abgefordert.
Dieses geschieht u. a. im Rahmen einer großen Galaveranstaltung, welche traditionell, bis auf weiteres, in den Räumen der Stralsunder Brauerei stattfindet.
Die 10 verbliebenen Kandidatinnen verpflichten sich im Falle der Kürung,
die Wahl zur Stralsunder Weinprinzessin Mecklenburg-Vorpommern anzunehmen.

Wettkampfvoraussetzungen:
• die Teilnehmerinnen sind Auszubildende des 1. oder 2. Ausbildungsjahres
• die Teilnehmerinnen werden im gastgewerblichen Bereich oder im Einzelhandel ausgebildet
• die Teilnehmerinnen haben bis zum Beginn des Vorausscheides das 22. Lebensjahr noch nicht vollendet
Änderungen vorbehalten

Jury:

Für die theoretische und praktische Prüfung werden vorsorglich folgende Juroren benannt:

Frau Andrea Lehmann / Wismar - Schwerin - NWM
Frau Edeltraut Haase / Rügen - Usedom / OVP
Herr Hans Erich Meier / Kühlungsborn - Rostock – Mecklb.-Seenplatte
Herr Ralph Siegel / Stralsund - Fischland/Darß/Zingst - NV
P                                             Wolfgang Kuhlmann   

Arbeit der Jury:
Die Jury wertet die vorgegebenen Tests und Prüfungen sachlich, neutral und wertfrei aus.
Ausschluss vom Wettkampf:
Bei grobem Verstoß und Nichteinhalten der Wettkampfregeln – Abschreiben. Verhindern oder Vernichten anderer Arbeiten.
Verhindern des ungestörten Ablaufs des Wettbewerbes oder ähnlichem, entscheidet allein die Wettkampfleitung über die weitere Verfahrensweise.
Bei einem den Ruf des Wettbewerbs schädigenden Verhalten. Gegen einen Ausschluss vom Wettkampf kann keinerlei Widerspruch eingelegt werden.

Prüfungskommission: Für die Beglaubigung der richtigen Handlungsweise der Jury wird eine neutrale Person bestellt. Jedes Urteil der Jury ist zu akzeptieren.

Wettbewerbskosten:
Die Wettbewerbsgebühr für den theoretischen Vorausscheid beträgt 20,00 €.
Der Betrag ist am Tag des Vorausscheides zu entrichten.
Für den 3. und letzten Teil des Wettbewerbes incl. der Weinfahrt mit Übernachtung und Proben sind nochmals 20,00 € vor Abfahrt zu entrichten.

Reisekosten:
Die Kosten für An- und Abreise zu den Seminaren und späteren Auftritten sind von den Teilenehmerinnen selbst zu tragen.

Prüfungsarbeiten:
Der Wettbewerb erstreckt sich auf praktische und theoretische Prüfungsteile.
Die Aufgabengebiete, das Punkteschema und die Bewertung werden einvernehmlich von der Organisation des Wettbewerbes mit den Prüfern festgelegt.
Für die Teilnahme an den Seminaren werden Punkte vergeben.
Alle während des Wettbewerbs erreichten Punkte bleiben bis zum Finale erhalten und werden mit eingerechnet.

Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Sponsoren haben keinerlei Anspruch auf Änderungen der Richtlinien, die Jury oder den Wettbewerbsverlauf.
Der zeitliche Ablauf des Wettbewerbes wird gesondert erstellt und wird den Teilnehmerinnen und der Jury zu Beginn und während des Wettbewerbes bekannt gegeben.
Änderungen behalten sich die Durchführenden jederzeit vor.

Wettbewerbskleidung:
Für die Wettbewerbskleidung gilt die Arbeitsbekleidung der entsendenden Betriebe. Stilvolle und angemessene Bekleidung wird vorausgesetzt.

Arbeitsgeräte:
Die erforderlichen Arbeitsgeräte für die praktische Prüfung sind Kellnerbesteck, eine Handserviette und die Arbeitsmaterialien einer Servicekraft.

Dokumente:
Die Wettkampfteilnehmerinnen haben auf Verlangen einen Personalausweis vorzulegen.

Wettbewerbsnummern:
Alle Teilnehmerinnen erhalten Wettbewerbsnummern, die sie sichtbar auf ihrer Kleidung tragen. Die Startnummer bleibt dem Teilnehmer bis zum Ende des Wettbewerbes erhalten. Die mit der Organisation Beauftragten und die Jury tragen während der gesamten Veranstaltung Namensschilder.

Begleitung:
Die Begleitung der Wettbewerbteilnehmerinnen darf nicht in den Wettkampf eingreifen und während des Wettbewerbs die Wettkampfräume nicht betreten.

Urkunden:
Die 20 besten Teilnehmerinnen erhalten für den Wettbewerb eine Teilnahmebescheinigung.

Vergütung:
Die gewählte Weinprinzessin verpflichtet sich, die verschiedenen Repräsentationsaufgaben im Jahr der Amtszeit durchzuführen.
Sie erhält für mind. 8 dieser Veranstaltungen, je eine Aufwandsentschädigung von mind. 100,00 €.
Sollte Sie für Veranstaltungen nicht zur Verfügung stehen, reduziert sich der Anspruch um 100,00 € pro ausgefallene Veranstaltung.
Sie verpflichtet sich für 4 weitere Veranstaltungen, zur Präsentation des Wettbewerbs kostenfrei zur Verfügung zu stehen.
Sie verpflichtet sich zu mind. 2 Fototerminen, wobei sie in jedem Fall von allen Fotos "Abzüge" (CD) erhält.
Für diese Repräsentationsaufgaben verpflichtet sich die gewählte Weinprinzessin zum Tragen eines Kleides oder Kostüms, Krone und Schärpe.
Die Veranstalter sind gehalten die entstehenden Kosten für die Auftritte der Prinzessin weitest möglich gering zu halten.
Bei Verhinderung kann auch die Zweit- und Drittplatzierte den Termin wahrnehmen.

Die Teilnahmerinnen sind einverstanden. dass ihr Name und Bildmaterial im Rahmen des Wettbewerbes und der Dokumentationen desselben,
ohne weitere Ansprüche vom Veranstalter verwendet werden kann u. darf.

Die Organisation verpflichtet sich im Gegenzug zum seriösen Umgang mit Daten und Bildmaterial der Teilnehmerinnen.
Die Teilnehmerinnen verwenden die Bezeichnungen und den Titel des Wettbewerbes nicht zum kommerziellen Vorteil, ohne Genehmigung und Beteiligung des Veranstalters. Die Teilnehmerinnen haben jeglichem Missbrauch mit dem Namen des Wettbewerbes nach bestem Wissen und Gewissen vorzubeugen.

Mit der Teilnahme erkennen alle Teilnehmerinnen automatisch diese Richtlinien als für sich verbindlich an.

Der Rechtsweg ist in allen Belangen ausgeschlossen.

Stralsunder Weinprinzessin Mecklenburg – Vorpommern
Eine private Initiative zur :
Förderung leistungsbereiter Auszubildenden, Bildungs- u. Seminarkultur, Steigerung des themenbezogenem Fachwissens über Wein, sowie nachhaltiger Verbesserung von Weinkenntnissen, zur Qualitätssteigerung in der Gastronomie unseres Landes.

 

 

 

 

 

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